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Stellungnahme - Abschlussbericht des BEV zu der einstweiligen Verfügung i.S. Kühbach und Aiterhofen:

Anbei der Link zu dem Abschlussbericht des BEV i.S. einstweiligen Verfügung Kühbach und Aiterhofen, gezeichnet Dieter Hillebrand - Präsident des Bayerischen Eissport-Verbandes e.V.
Abschlussbericht i.S. einstweiligen Verfügung Kühbach und Aiterhofen

 

Information zum Beschluss betreffend den Verein EC EBRA Aiterhofen (26.04.2022):

Am 26.04 2022 verzeichnete der BEV den Eingang des Beschluss vom Landgericht München I bezüglich der Spielberechtigung des Verein EC EBRA Aiterhofen.
Aus diesem Beschluss geht hervor, dass der Verein EC EBRA Aiterhofen in der 1. Bundesliga Sommer 2022 das Spielrecht hat.

Der Beschluss des Landgericht München I zum Download.

 

Information zum Beschluss betreffend den Verein TSV Kühbach (16.04.2022):

Sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden,

aufgrund des Rücktritts der Fachspartenleitung (Herren Alois Bosl, Christian Teubl und Christian Dücker) am 07. April 2022 sieht sich das Präsidium veranlasst, eine vorläufige Regelung zur Aufrechterhaltung der Führung innerhalb der Fachsparte Eisstocksport zu treffen.
 
Dies ist eine vorläufige Regelung gemäß § 5, Ziffer 12g der Satzung.
  1. Mit der Führung der Fachsparte wird vorläufig Herr Steve Weiß beauftragt. Dieser ist damit einverstanden und übt damit vorläufig alle Aufgaben des Fachspartenleiters mit allen Rechten und Pflichten aus. Er ist damit vorläufiger Ansprechpartner für die Fachsparte Eisstocksport.
  2. Der Vollzug der von der Fachsparte ausgegebenen Regelungen vom 12. März und 06. April 2022 für die 1. Bundesliga Herren Sommer 2022 werden hiermit gemäß § 5 Ziffer 13g der Satzung ausgesetzt.
  3. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I vom 06. April 2022 stellen wir hiermit zur Einsichtnahme zur Verfügung. Diese Verfügung wird vom Bayerischen Eissportverband e.V. so vollzogen.
Bayerischer Eissportverband e.V.

gez. Dieter Hillebrand
Präsident

München, 13. April 2022

Der Beschluss des Landgericht München I zum Download.

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